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Jegliche Ansprüche im Zusammenhang mit der JAROONA-Website unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der ausschließlichen Zuständigkeit der österreichischen Gerichte.
Angaben gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG), § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB) und § 25 Mediengesetz:
Jaroona GmbH
Wienerbergstraße 3–5
1100 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 9195041-0
E-Mail: office@jaroona.com
Web: www.jaroona.com
Stand: Oktober 2026
Diese AGB gelten für Verträge zwischen der Jaroona GmbH, Wienerbergstraße 3–5, 1100 Wien, Österreich, und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.
Individuell vereinbarte Bestellungen und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor. Für personenbezogene Daten gilt ergänzend die vereinbarte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV). Ein Service Level Agreement (SLA) wird nur Bestandteil, soweit vereinbart. Abweichende Kundenbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Jaroona.
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder einer Bestellung in Textform, beispielsweise per E-Mail, zustande. Umfang, Leistungsmodell, Entgelt, Laufzeit, Termine und besondere Abnahmekriterien werden vor Auftragsbeginn festgelegt. Mündliche Zusagen bedürfen der Bestätigung in Textform.
Gegenstand ist die Nutzung von Survey2CAD als Cloud-/SaaS-Service in der Jaroona Cloud zur Auswertung von Kundendaten als Full-Service oder KI-only im vereinbarten Umfang. Beide Leistungsmodelle werden über dieselbe Cloud-Plattform erbracht. Eine Überlassung der Software zum Betrieb in der Infrastruktur des Kunden ist nicht Bestandteil des Angebots. Geplante Funktionen und Roadmapangaben sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
Objektklassen, Daten- und Ausgabeformate, Koordinatenbezug, Referenzdaten, Toleranzen und Prüfverfahren werden je Auftrag vereinbart. Die Ergebnisqualität hängt auch von Punktdichte, Abdeckung, Verdeckungen und Qualität der Eingangsdaten ab. Fehlende Messinformationen können nicht ohne belastbare Grundlage ersetzt werden; vereinbarte Interpolationen werden gekennzeichnet.
Im Full-Service ergänzt und prüft Jaroona den vereinbarten Umfang. Bei KI-only erhält der Kunde automatisch erzeugte Ergebnisse und vereinbarte Qualitätshinweise; Ergänzung, fachliche Prüfung und Freigabe übernimmt der Kunde. Die vereinbarten Leistungspflichten von Jaroona bleiben bestehen.
Allgemeine Zielwerte und Beispiele auf der Website sind keine pauschalen Garantien. Geometrische Abweichung, Vollständigkeit, Fehlklassifikationen und Nacharbeitsanteil sind getrennt zu bewerten. Der Kunde prüft die Eignung für seinen konkreten Verwendungszweck und verantwortet erforderliche fachliche oder behördliche Freigaben. Abnahmeverfahren und Nachbesserung richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und dem anwendbaren Recht; bloßes Schweigen gilt nicht als Abnahme.
Jaroona betreibt Survey2CAD in der Jaroona Cloud und erbringt die vereinbarte Auswertung oder stellt die vereinbarten Zugänge für die Vertragsdauer bereit. Nutzerkreis, Nutzungsumfang, Speicher- und Verarbeitungskapazität sowie unterstützte Formate ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Eine dauerhafte Softwareüberlassung oder Herausgabe von Quellcode, Modellgewichten oder sonstigen Modellen ist damit nicht verbunden.
Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Supportkanäle, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten werden im Angebot oder SLA festgelegt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bestehen keine Zusage eines bestimmten Verfügbarkeitsprozentsatzes und kein Rund-um-die-Uhr-Support; gesetzliche Leistungspflichten bleiben unberührt. Planbare Unterbrechungen kündigt Jaroona nach Möglichkeit rechtzeitig an. Sicherheitsmaßnahmen können kurzfristige Eingriffe erfordern.
Jaroona darf Fehler beheben und Sicherheits- sowie Funktionsupdates bereitstellen. Wesentliche Einschränkungen zugesagter Kernfunktionen oder Vertragsänderungen erfolgen nicht allein durch Änderung der Website; hierfür sind die vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen einzuhalten.
Der Kunde stellt erforderliche Daten, Informationen, Ansprechpartner und vereinbarte Zugänge rechtzeitig bereit. Er sichert zu, zur Bereitstellung und vereinbarten Verarbeitung der Daten berechtigt zu sein. Zugangsdaten sind gegen unbefugte Nutzung zu schützen; erkannte Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich mitzuteilen.
Rechtswidrige Inhalte, Angriffe auf Systeme sowie Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs sind untersagt. Jaroona darf bei konkreten Sicherheitsrisiken oder erheblichen Vertragsverstößen erforderliche, verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen. Der Kunde wird soweit möglich vorher informiert; eine Sperre wird nach Wegfall des Grundes aufgehoben. Zahlungsverzug und Vertragsbeendigung richten sich nach Vertrag und Gesetz.
Rechte an überlassenen Kundendaten verbleiben beim jeweiligen Berechtigten. Der Kunde räumt Jaroona nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Verarbeitungsrechte ein. Eine Verwendung von Kundendaten oder kundenbezogenen Ergebnissen zum Training oder zur Weiterentwicklung allgemeiner KI-Modelle bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung.
Der Kunde erhält nach Zahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den für ihn gelieferten CAD-Geometrien, Plänen, Berichten und sonstigen vereinbarten Ergebnissen. Er darf diese im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bearbeiten und an Auftraggeber, Planer und andere Projektbeteiligte weitergeben; eine zusätzliche Zustimmung von Jaroona ist dafür nicht erforderlich. Gesetzliche Export- und Herausgaberechte bleiben unabhängig davon unberührt.
Rechte an Plattform, Software, Algorithmen, Modellen, Werkzeugen, Vorlagen und vorbestehendem Know-how verbleiben bei Jaroona oder den jeweiligen Rechteinhabern. Die Ergebnisrechte übertragen keine Rechte an der zugrunde liegenden Software oder den Modellen. Dritt- und Open-Source-Komponenten unterliegen zusätzlich ihren jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit Jaroona personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die DSGVO anwendbar ist, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine AVV nach Art. 28 DSGVO. Soweit andere Datenschutzvorschriften entsprechende Vereinbarungen erfordern, werden diese ebenfalls vor Verarbeitungsbeginn abgeschlossen. Die Vereinbarung regelt insbesondere Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter, Verarbeitungsorte, Unterstützungspflichten sowie Rückgabe und Löschung. Diese AGB ersetzen die AVV nicht.
Projekt- und Punktwolkendaten werden innerhalb der vor Auftragsbeginn vereinbarten Kundenregion verarbeitet und gespeichert. Die verfügbare Verarbeitungsregion wird vor Auftragsbeginn bestätigt und in den Vertragsunterlagen festgehalten. Erforderliche Supportzugriffe von außerhalb dieser Region erfolgen nur, wenn sie vorab ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich zulässig sind. Es gelten die auf die jeweilige Verarbeitung anwendbaren Datenschutzvorschriften; die Wahl einer Region schließt weitere anwendbare Vorschriften, insbesondere die DSGVO, nicht aus. Konkrete Verarbeitungs- und Speicherorte einschließlich Backups, Unterauftragsverarbeiter, Supportzugriffe, Sicherungs- und Löschverfahren sowie Sicherheitsmaßnahmen werden in den Vertragsunterlagen und gegebenenfalls der AVV dokumentiert. Soweit die DSGVO anwendbar ist, sind insbesondere deren Anforderungen an Drittlandübermittlungen und dokumentierte Weisungen einzuhalten.
Beide Parteien schützen vertrauliche Informationen der anderen Partei und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck. Zugang erhalten nur Personen und vertraglich eingebundene Dienstleister, die ihn zur Leistungserbringung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig.
Ausgenommen sind rechtmäßig öffentlich bekannte, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig von Dritten erhaltene Informationen. Die Verpflichtung gilt für drei Jahre nach Vertragsende; für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten gelten darüber hinaus die jeweils einschlägigen Schutzpflichten.
Straßenprojekte werden nutzungsabhängig nach der vereinbarten Streckenlänge in Kilometern und dem gewählten Leistungsumfang abgerechnet. Preis je Kilometer, Leistungsmodell (Full-Service oder KI-only) und abrechenbare Streckenlänge werden im jeweiligen Angebot oder Auftrag festgelegt. Vor Auftragsbeginn wird vereinbart, welche Fahrbahnen, Fahrtrichtungen und Objektklassen enthalten sind und wie die Streckenlänge ermittelt wird. Wiederholte Verarbeitungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung zusätzlich berechnet. Für Fassadenpiloten werden Leistungsumfang und Pilotpreis vorab vereinbart. Umfang und Konditionen geplanter Bahnpiloten werden ebenfalls vorab gesondert vereinbart; eine allgemeine Verfügbarkeit der Pilotfunktionen folgt daraus nicht. Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.
Zusatzleistungen und Mehrmengen werden vor Beauftragung abgestimmt. Preisänderungen und automatische Verlängerungen gelten nur, wenn wirksam vereinbart; aus einer Änderung der Website folgt keine Preisanpassung bestehender Verträge.
Projektleistungen enden mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen; die Cloud-/SaaS-Nutzung richtet sich nach der vereinbarten Laufzeit. Laufzeit, ordentliche Kündigungsfristen und etwaige Verlängerungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Diese AGB sehen keine zusätzliche pauschale Kündigungsfrist vor. Fehlt eine wirksame einzelvertragliche Regelung, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Sonderrechte, insbesondere zum Anbieterwechsel, bleiben unberührt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit zumutbar und rechtlich erforderlich, ist zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Mit Vertragsende endet die laufende Berechtigung zur Nutzung des Cloud-Service; dauerhafte Rechte an bereits gelieferten Ergebnissen sowie gesetzliche Export- und Herausgaberechte bleiben bestehen.
Vor Vertragsende stimmen die Parteien die Übergabe von Kundendaten und verfügbaren Ergebnissen ab. Die Leistungsbeschreibung benennt exportierbare Daten einschließlich zugehöriger Metadaten, verfügbare maschinenlesbare Formate, Übergabewege und technische Einschränkungen. Geschützte Software, Modelle und Geschäftsgeheimnisse von Jaroona gehören nicht allein deshalb zum Exportumfang; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Soweit Kapitel VI des EU Data Act auf die Leistung anwendbar ist, kann der Kunde einen Anbieterwechsel oder die Übertragung auf eigene Infrastruktur in Textform verlangen. Die Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate, der anschließende Übergangszeitraum grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. Gesetzliche Verlängerungsmöglichkeiten und das Recht des Kunden auf einmalige Verlängerung bleiben unberührt. Jaroona unterstützt den Wechsel mit angemessener Sorgfalt, wahrt die geschuldete Betriebskontinuität und Sicherheit und stellt die gesetzlich erforderlichen Informationen und Schnittstellen bereit.
Nach dem Übergangszeitraum bleiben exportierbare Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Anschließend werden sie nach erfolgreichem Wechsel gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder eine zulässige spätere Löschung entgegenstehen. Bis 11. Januar 2027 dürfen vereinbarte Wechselentgelte höchstens die gesetzlich zulässigen unmittelbar wechselbedingten Kosten abdecken; ab 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben. Reguläre Leistungsentgelte und wirksam vereinbarte Folgen vorzeitiger Beendigung bleiben nur im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.
Für personenbezogene Daten gelten ergänzend die Rückgabe- und Löschpflichten der AVV. Gesetzliche Aufbewahrung, begrenzte Backupzyklen und etwaige längere Abrufzeiträume sind transparent zu dokumentieren; archivierte Daten dürfen nicht weiter für den Produktivbetrieb verwendet werden.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unter Berücksichtigung des vereinbarten Leistungsmodells. Der Kunde beschreibt festgestellte Mängel nachvollziehbar und stellt die zur Prüfung erforderlichen Informationen bereit. Jaroona erhält Gelegenheit zur vertragsgemäßen Behebung. Gesetzliche Ansprüche bei erfolgloser oder unzumutbarer Behebung bleiben unberührt.
Unzureichende Eingangsdaten oder kundenseitige Infrastruktur begründen insoweit keinen Softwaremangel, als Jaroona deren Eignung nicht zugesagt oder entsprechende Prüf- und Hinweispflichten verletzt hat. Die Pflicht zur kundenseitigen Ergebnisprüfung beseitigt nicht die Verantwortung von Jaroona für eigene vereinbarte Leistungen.
Jaroona haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und sonstige zwingende Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Jaroona bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Zwingende Ansprüche, insbesondere nach Datenschutz- und Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt. Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Datenverlustschäden gilt nicht. Bei Wiederherstellungsschäden sind die vertraglich zugewiesenen Sicherungspflichten und ein allfälliges Mitverschulden zu berücksichtigen. Eine abweichende Haftungsobergrenze bedarf einer gesonderten wirksamen Vereinbarung.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Soweit zulässig, sind die sachlich zuständigen Gerichte in Wien für Streitigkeiten zuständig.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zumindest der Textform, soweit keine strengere Form zwingend vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht; an ihre Stelle tritt die anwendbare gesetzliche Regelung. Deutsch und Englisch werden inhaltlich übereinstimmend bereitgestellt; eine vorrangige Vertragssprache ist im Auftrag festzulegen.
RECHTLICHER HINWEIS